Eigentum an IP-Rechten

Ein Start-up oder ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ist wie ein neu gepflanzter Baum im Ökosystem Wettbewerb. Es ist jung, verspricht unter den richtigen Bedingungen exponentielles Wachstum und ist gleichzeitig der Gefahr eines erbitterten Wettbewerbs durch die größeren, fest verwurzelten Konkurrenten ausgesetzt.

Eine wichtige Möglichkeit, sich für Wachstum zu rüsten, besteht darin, geistiges Eigentum (Intellectual Property = IP) angemessen zu schützen. Die Anmeldung und Verwaltung von IP-Rechten können jungen oder kleineren Unternehmen helfen zu wachsen. Ferner lassen sich damit Klagen von Wettbewerbern vermeiden, die über die wirtschaftliche Stabilität verfügen, einen kostspieligen Rechtsstreit zu führen.

Einer der frühesten – wenn nicht sogar der allererste – IP-Vermögenswert, den ein neues Unternehmen generiert, ist sein Markenname. Im Folgenden werden wir kurz auf die wichtigsten Punkte eingehen, die bei der Handhabung von Markenrechten in Deutschland zu beachten sind.

IP-Vermögenswerte und Start-ups oder KMU

Wie im kürzlich veröffentlichten Leitfaden der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) über geistiges Eigentum für Start-ups erörtert wurde, ist das Eigentum an IP für Start-ups oder KMU beim Markteintritt ein besonders wichtiges Thema. Dies liegt daran, dass diese Unternehmen die Phase des Wachstums mit einer im Vergleich zu größeren Unternehmen viel höheren Geschwindigkeit durchlaufen. 

Wie die WIPO ausführt, wird ein neues Unternehmen üblicherweise während seines Wachstums geistiges Eigentum nutzen und generieren. Die Nutzung bezieht sich auf das vorhandene geistige Eigentum Dritter, das durch IP-Rechte geschützt ist, während mit Generierung gemeint ist, dass das Unternehmen neues geistiges Eigentum schafft, das geschützt werden kann. Die Wachstumsrate eines KMU wird oft erheblich davon beeinflusst, wie effektiv der Zyklus der Nutzung und Generierung von geistigem Eigentum verläuft.

Um diesen Kreislauf zu steuern, sollte ein Start-up oder ein KMU sicherstellen, dass es sein geistiges Eigentum richtig managt.

Sicherung des Markennamens oder des Logos

Markennamen können durch die Eintragung als Marke geschützt werden, im Gegensatz zu einigen anderen IP-Rechten wie dem Urheberrecht und manchen Designs, die keine Eintragung erfordern. Sobald eine Marke eingetragen ist, geht sie in den Besitz einer natürlichen oder einer juristischen Person über.

Die gemeinsame Anmeldung und das gemeinsame Eigentum an einer Marke sind ebenfalls möglich. Die Miteigentümerschaft ist jedoch aus rechtlicher Sicht kompliziert und kann zu Problemen führen, wenn sich die Miteigentümer uneins werden. Dies wird hier näher erläutert.

Daher muss man während des Anmeldeverfahrens zunächst entscheiden, ob die Marke auf eine Person (Geschäftsführer oder Gründer) oder auf das Unternehmen eintragen werden soll.

Grundsätzlich kann eine natürliche Person oder eine juristische Person Eigentümer einer Marke sein. Zu beachten ist Folgendes:

  • Eine natürliche Person kann alleiniger oder Mit-Inhaber der Marke sein.
  • Eine Kapitalgesellschaft, wie zum Beispiel eine GmbH oder AG, kann ebenfalls Marken besitzen.
  • Auch Personengesellschaften, wie zum Beispiel eine OHG oder eine KG, können Marken besitzen.

Wichtig ist, dass der gewünschte Markeninhaber als Anmelder bei der Markenanmeldung genannt wird. Eine spätere Änderung ist möglich, erfordert aber in der Regel einen höheren Aufwand.

Aufrechterhaltung Ihrer Marke

Sobald eine Marke vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen wurde, ist sie in der Regel bis zu zehn Jahre lang gültig. Es ist möglich, eine Marke beliebig oft zu verlängern. Aus diesem Grund können Markenrechte in Deutschland potenziell unbegrenzt in Kraft sein.

Eine wichtige Voraussetzung für die potenziell dauerhafte Rechtskraft einer Marke ist das Erfordernis, die Marke tatsächlich auf dem Markt zu benutzen. Dazu ist zu unterscheiden:

  • Die Marke muss bei Antragsstellung noch nicht benutzt werden, da eine fünfjährige Benutzungsschonfrist gilt.
  • Nach Ablauf der Benutzungsschonfrist muss die Marke benutzt werden, das heißt, sie muss für die von der Eintragung erfassten Waren und Dienstleistungen verwendet werden. Falls keine Benutzung stattfindet, kann sie auf Antrag Dritter ganz oder teilweise gelöscht werden. Weitere Informationen über das Erfordernis des Benutzungsnachweises finden Sie in unserem Blog hier.

Wie bei allen IP-Rechten ist auch hier das Territorialitätsprinzip von entscheidender Bedeutung. Ein Schutzrecht gilt nur für ein bestimmtes Gebiet, zum Beispiel hat eine deutsche Marke nur Wirkung für Deutschland, während eine beim EUIPO angemeldete EU-Marke Wirkung für die gesamte EU hat. Markenschutz außerhalb der EU kann durch Anmeldung der Marke bei den jeweiligen nationalen Markenämtern erlangt werden.

Lizenzierung und Abtretung von Markenrechten

Sobald ein Unternehmen ein IP-Recht, z. B. eine Marke, sein Eigen nennt, kann es dieses verwerten, indem es einer anderen Person das Recht zur Nutzung des IP-Rechts einräumt. Ein Markeninhaber kann zum Beispiel einem Dritten die Erlaubnis zur Nutzung seiner Marke durch eine Lizenz oder eine Abtretung erteilen.

Die Lizenzierung ist die Erlaubnis, dass eine andere natürliche oder juristische Person das IP-Recht nutzen darf, wobei der Markeninhaber weiterhin Eigentümer bleibt. Die Abtretung ist die Übertragung des Eigentums an dem IP-Recht; üblicherweise handelt es sich um einen Verkauf des IP-Rechts.

In Lizenzvereinbarungen werden die Rechte und Pflichten der Parteien festgelegt. Sie können individuell ausgehandelt werden und regeln wichtige Aspekte wie das Gebiet, in dem das IP-Recht genutzt werden darf, ob der Lizenznehmer das IP-Recht mit anderen teilen darf (Unterlizenzierung), Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsverpflichtungen sowie den Umfang der Rechte, die im Gegenzug gewährt werden. Im Allgemeinen werden Nutzungsrechte gegen regelmäßige Zahlungen (Lizenzgebühren) gewährt.

Wenn eine Marke lizenziert wird, möchte der Inhaber oft auch für die Produkte oder Dienstleistungen, die unter der Marke angeboten werden, eine garantierte Qualität vereinbaren. Denn es ist für jeden Markeninhaber wichtig, dass seine Produkte oder Dienstleistungen dem hohen Standard entsprechen, den die Verbraucher von der Marke erwarten. Dies wird als die „Qualitätssicherungsfunktion“ einer Marke bezeichnet.

Ein neu gegründetes Unternehmen oder ein KMU sollte es sich daher genau überlegen, welche IP-Rechte es lizenzieren möchte, welche wann direkt verkauft werden sollen und welche es für sein eigenes künftiges Wachstum behalten möchte.
Verträge über geistiges Eigentum sind höchst individuell und daher auch komplex. Wir empfehlen dringend, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn eine Lizenzierung oder Abtretung von geistigem Eigentum in Erwägung gezogen wird, um die Vereinbarung auf die spezifischen Bedürfnisse und Ziele zuzuschneiden.

Finanzelle Unterstützung bei der Erlangung von IP-Rechten

Viele Ämter für geistiges Eigentum haben erkannt, wie wichtig es ist, KMU dabei zu unterstützen, sich auf dem Markt zu etablieren. Zu diesem Zweck sind teilweise Programme vorhanden, die KMU bei der Finanzierung einer IP-Rechte-Anmeldung unterstützen.

So hat das EUIPO vor kurzem einen KMU-Fonds eingerichtet, der in der Europäischen Union ansässigen KMU finanzielle Unterstützung bietet. Dabei werden für die Anmeldung von IP-Rechten „Gutscheine“ angeboten, die zur Erstattung eines Teils der mit den Eintragungsverfahren verbundenen amtlichen Kosten verwendet werden können.

Es lohnt sich immer, solche Möglichkeiten im Auge zu behalten. Unsere Mandanten halten wir über die verfügbaren Finanzmittel stets auf dem Laufenden und informieren sie über die jeweiligen Möglichkeiten.

Der Wettbewerb, in dem sich ein Start-up oder KMU befindet, ist in der Regel hart. Um sich in diesem Raum erfolgreich zurechtzufinden, ist eine sorgfältige Planung und Verwaltung der IP-Rechte unabdingbar.

 

Authors

Karolina Fryzlewicz square

Karolina Fryzlewicz

Karolina is a trainee trade mark attorney and a member of our trade mark team. Her core interest is in comparative trade mark practices, having studied trade mark law across multiple jurisdictions. Karolina's special interest is pro bono work, having completed an internship at the National Pro Bono Centre in London. She graduated with an LLB Law with Another Legal System (Singapore) degree, from University College London. This included a year placement at the National University of Singapore, where she studied Singaporean law. She also has a LLM in Intellectual Property Law, from University College London.

Email: karolina.fryzlewicz@mewburn.com

Urs Ferber author

Urs Ferber

Urs hat Erfahrung mit dem Entwurf von Patenten und deren Verfolgung vor dem Europäischen Patentamt und dem Deutschen Patent- und Markenamt, hauptsächlich im Bereich Engineering und des Medizintechnologie-Sektors. Er vertritt regelmäßig Mandanten in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Patentamt und dem Deutschen Patent- und Markenamt. Urs hat ein besonderes Interesse an Optik und Mikroskopie.

Email: urs.ferber@mewburn.com