Immer wieder kommen Mandanten aus dem Medien-, Unterhaltungs- und insbesondere auch Gamingsektor auf uns zu, weil sie von deutschen Markeninhabern wegen einer Markenanmeldung oder der Benutzung einer Marke kontaktiert werden. Was auf den ersten Blick wie ein klassischer Markenkonflikt erscheint, kann jedoch parallel auch eine Kollision von Titelrechten darstellen. Da nicht registrierte Titelrechte eine eigene Kategorie von Rechten sind, die in anderen Ländern teils vollkommen unbekannt ist, möchten wir hier die zehn wichtigsten Fragen zu Titelrechten beantworten.
1. Was sind Titel und wie unterscheiden sie sich von Marken?
Während Marken als Herkunftshinweis dienen und daher auf einen Hersteller einer Ware oder den Erbringer einer Dienstleistung hinweisen, ist ein Titel grundsätzlich nur ein Name oder die besonderen Bezeichnung von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder anderen geistigen Leistungen. Der Titel dient damit nur der Identifizierung eines Werkes, nicht aber seines Autors, Verlegers oder Produzenten.
2. Gibt es ein Register für Titelrechte in Deutschland?
Nein, Titelrechte sind wie z.B. Urheberrechte nicht eingetragene Rechte. Allerdings gibt es gewisse Zeitschriften inklusive Online-Datenbanken, in denen nach Titeln recherchiert werden kann. Die Datenbanken enthalten jedoch nur eine begrenzte Anzahl an Titeln.
3. Kann ich ein Titelrecht für alle Waren und Dienstleistungen erwerben, für die ich auch eine Marke anmelden kann?
Nein. Anders als bei Marken, die für ein breites Spektrum an Waren und Dienstleistungen eingetragen werden können, beziehen sich Titel nur auf Werke. Werke sind geistige Leistungen, die gewöhnlicherweise einen Namen tragen können. Die wichtigsten Werkarten sind Kinofilme und TV-Sendungen aller Art, Bücher, Zeitschriften und ebooks, Theaterstücke und Musikalben sowie einzelne Songtitel. Auch z.B. der Titel einer Website, einer Software einschließlich Apps sowie eines Newsletters können titelrechtlich geschützt sein.
4. Welche Zeichen können Titelschutz genießen?
Der Titelschutz gilt zunächst für den Haupttitel eines Werkes. Unter Umständen können aber auch Untertitel und Nebentitel zusätzlich schutzfähig sein. Auch Kurztitel wie z.B. das Akronym eines langen Zeitschriftentitels können Schutz genießen, wenn der Titelinhaber diesen Kurztitel selbst benutzt.
5. Gelten deutsche Titelrechte EU-weit?
Nein, deutsche Titelrechte gelten nur deutschlandweit, teilweise sogar nur regional in Deutschland. Deutsche Titelrechte können aber als älteres Recht einer Unionsmarke, einer IR-Marke mit Benennung der EU und/oder einem Gemeinschaftsgeschmackmuster entgegengehalten werden.
6. Wann entstehen Titelrechte?
Titelrechte entstehen grundsätzlich mit Ingebrauchnahme in Deutschland. Bei Filmen ist dies die Premiere des Films in Deutschland, bei Büchern und Musikalben die Veröffentlichung in Deutschland. Allerdings ist es möglich, durch Veröffentlichung einer Titelschutzanzeige ein Prioritätsdatum vor Ingebrauchnahme zu sichern, sofern die Ingebrauchnahme binnen angemessener Frist erfolgt.
7. Verfallen Titelrechte bei Nicht-Benutzung?
Ja, bei endgültiger Aufgabe der Benutzung verfallen die Titelrechte. Eine bloße Benutzungsunterbrechung kann aber unschädlich sein. Auch wenn ein Film längere Zeit nicht mehr wiederholt wurde, muss dies daher nicht unbedingt zum Verfall der Titelrechte führen. Wann ein Verfall eintritt, hängt stark von der Art des Werkes ab.
8. Ich habe eine fremde Marke gefunden, die mit meinem Titel ähnlich ist. Kann ich diese Marke durch die Benutzung meines Titels verletzen?
Grundsätzlich kann die Benutzung eines Titels nur ältere Titelrechte verletzen. Allerdings werden insbesondere bei periodisch erscheinenden Werken deren Titel auch gleichzeitig markenmäßig benutzt. Es ist daher unter Umständen möglich, durch die Benutzung eines Titels, z.B. für eine Filmserie, zugleich eine Markenverletzung zu begehen.
9. Was sind die Konsequenzen, wenn ich ein fremdes Titelrecht verletze?
Die Folgen einer Titelrechtsverletzung laufen weitgehend parallel mit den Folgen einer Markenverletzung und umfassen grundsätzlich:
- Unterlassung der Benutzung des Titels, was auch eine Löschung des Titels erforderlich machen kann;
- Zahlung von Schadensersatz
- Auskunft über Herkunft und Vertriebsweg der Werke sowie Rechnungslegung hierüber
- Rückruf und Vernichtung der Werke
10. Ich will ein Werk in Deutschland veröffentlichen. Was kann ich tun, um die Benutzung des Titels abzusichern?
Wenn Sie beabsichtigen, in Deutschland ein Werk wie z.B. einen Film oder ein Musikalbum zu veröffentlichen, empfehlen wir, zunächst eine Titelrecherche durchzuführen. Diese kann einen ersten Überblick über ähnliche oder identische Titel für mindestens ähnliche Werke liefern. Da oft parallel Markenrecherchen für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 41 und/oder 42 gewünscht werden, lassen sich Markenrecherche und Titelrecherche kosteneffizient kombinieren, denn in vielen Fällen werden die recherchierten Markeninhaber zugleich Titelrechtsinhaber sein.
Sofern die Titelrecherche positiv ausfällt, sollte generell eine Titelschutzanzeige geschaltet werden. Damit begrenzen Sie die Möglichkeit, dass Dritte versuchen, in Deutschland Titelrechte mit älterer Priorität zu erwerben, um Sie anschließend in Anspruch wegen einer Titelverletzung zu nehmen. Eine Titelschutzanzeige ist mit geringen Kosten verbunden. Gleichzeitig lassen sich damit auch eventuell Konflikte bereits im Vorfeld einer Ingebrauchnahme des Titels erkennen, weil Dritte möglicherweise aufgrund der Titelanzeige über die baldige Benutzung informiert und aktiv werden. Dies kann dazu führen, dass die Folgen einer etwaigen Titelrechtsverletzung beschränkt werden.
Sollte eine konkrete Gefahr bestehen, dass Dritte wegen der Benutzung Ihres Titels eine einstweilige Verfügung erwirken wollen, können wir zudem vorsorglich eine Schutzschrift bei den deutschen Gerichten hinterlegen. Selbstverständlich können wir Sie auch außergerichtlich sowie in Klageverfahren vertreten, um die Benutzung Ihres Titels rechtlich zu verteidigen.
Autor: Stephan Hoefs