Berufshaftpflichtversicherung: PAMIA Limited, 90 Fenchurch Street, London EC3M 4ST, UK, ohne Gebietsbeschränkungen.
Titel, zuständige Behörden und Berufsaufsichtsverordnungen für Mitarbeiter von Mewburn Ellis LLP in Deutschland
Deutsche Patentanwälte
Deutsche Patentanwälte werden nach deutschem Recht berufen, sind beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und sind Mitglieder der Deutschen Patentanwaltskammer: www.patentanwalt.de. Deutsche Patentanwälte unterliegen den Standesregeln der Patentanwaltsordnung, BGBI. I 1966, 557, BGBI. I 2001, 3656 und der Berufsordnung der Patentanwälte (Mitt. 1997, 243) sowie den Standesregeln der FICPI (Fédération Internationale des Conseils en Propriété Industrielle).
Patentanwälte im Vereinigten Königreich
Patentanwälte im Vereinigten Königreich werden nach britischem Recht berufen und sind im patent attorney register [Verzeichnis der Patentanwälte] unter Abschnitt 275 des Copyright Design and Patents Act [Gesetz über markengeschützte Geschmackmuster und Patente] von 1988 eingetragen, wie vom Intellectual Property Regulation Board (IPReg) [Ausschuss zur Regulierung von Geistigem Eigentum] verwaltet: www.ipreg.org.uk. Als solches unterliegen britische Patentanwälte dem IPReg Code of Conduct [Standesregeln].
Anwälte für Markenangelegenheiten im Vereinigten Königreich
Anwälte für Markenangelegenheiten im Vereinigten Königreich werden nach britischem Recht berufen und sind im trade mark attorney register [Verzeichnis der Anwälte für Markenangelegenheiten] unter Abschnitt 83 des Trade Marks Act [Gesetz über Markenangelegenheiten] von 1994 eingetragen, wie vom Intellectual Property Regulation Board (IPReg) [Ausschuss zur Regulierung von Geistigem Eigentum] verwaltet: www.ipreg.org.uk. Als solches unterliegen britische Anwälte für Markenangelegenheiten dem IPReg Code of Conduct [Standesregeln].
Europäische Patentanwälte
Europäische Patentanwälte sind beim Europäischen Patentamt eingetragen und sind Mitglieder des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (www.patentepi.com). Als solches unterliegen sie dessen Richtlinien (epi-information 2/2001, 75), sowie den Vorschriften in Disziplinarangelegenheiten von zugelassenen Vertretern des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation.
European trade mark and design attorneys [Europäischer Marken- und Geschmacksmustervertreter]
European trade mark and design attorneys sind beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen: www.euipo.europa.eu. Als solches unterliegen Sie den Vorschriften der Ratsverordnungen zu Marken und Gemeinschaftsgeschmackmustern der Europäischen Union.